Eröffnung Aktionswoche 2023
Datum/Zeit
Date(s) - 22.09.2023
18:00
Veranstaltungsort
Schnaittenbach
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 23. September bis 1. Oktober 2023 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Machen, was wirklich zählt? Unbezahlbar“
Ziel der Feuerwehr-Aktionswoche 2023 ist es, in der Bevölkerung das Bewusstsein zu schaffen, dass der Feuerwehrdienst in Bayern größtenteils ehrenamtlich geleistet wird.
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2023 auf Folgendes hingewiesen:
1. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbands Bayern e. V. wird am 22. September 2023 in Schnaittenbach stattfinden.
2. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informati-onsmaterial auch für Social-Media-Auftritte herausgeben. Auch bei der diesjährigen Aktions-woche steht die bayernweite Lange Nacht der Feuerwehr am 23. September 2023 im Mittel-punkt. Unter der Internetadresse www.lfv-bayern.de/langenacht/ gibt es Informationen zu den teilnehmenden Feuerwehren.
3. Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür, Social-Media-Aktionen, Projekte mit örtlichen Radio- oder Fernsehsendern) durchführen. Entsprechend dem Motto soll es Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktionswoche sein, in Erinnerung zu rufen, dass der Feuerwehrdienst weit überwiegend ehrenamtlich ausgeübt wird, und möglichst viele Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Männer und Frauen, Men-schen mit Migrationshintergrund – für ein ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr zu gewinnen.
4. Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2023 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
5. Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
6. Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
7. Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen, Verbände und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.